Ortsfeste Steigleitern online kaufen

Steigleitern - Normen und Wissen zur Steigleiter

Die Steigleiter DIN zur korrekten Ausführung von Leitern

Eine Leiter bringt bei der Benutzung naturgemäß ein Absturzrisiko mit sich. Die Gefahrenregelung und Normierung wird in drei Leitertypen eingeteilt. Während die Steigleiter DIN in zwei Verwendungsarten der Arbeitsstättenverordnung unterworfen ist, ist eine Steigleiter DIN in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt.

DIN 18799-1

Sowohl die DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage als auch die DIN 14094-1: Notleiteranlagen kommen zur Anwendung, wenn beispielsweise Feuerleitern, Rauchanlagenzugänge oder Wartungs- und Arbeitszugänge den Zweck bestimmen. Sie zählen beide zu Steigleiter DIN innerhalb der Arbeitsstättenverordnung. Die DIN EN ISO 14122-4: Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen regelt im Rahmen der Betriebssicherung die Aufgänge an mobilen und stationären Maschinen, die auch aus Gebäuden bestehen können. Die drei genannten Steigleiter DIN regeln nicht die Vorschriften für Schornsteine, die in anderen Normen niedergelegt sind.

Bei der DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage und der DIN 14094-1: Notleiteranlagen sind ab einer Arbeitshöhe von 5 Metern Sicherungen vorgeschrieben, bei der DIN EN ISO 14122-4: Ortsfeste Steigleitern an maschinellen Anlagen beträgt die Maximalhöhe drei Meter. Bei der Planung einer Steigleiter muss auch dem Personenkreis Rechnung getragen werden, der die Einrichtungen nutzt. Nach DIN 18799-1: Ortsfeste Steigleitern an baulicher Anlage und DIN 14094-1: Notleiteranlagen werden die Höchstlängen von Steigleiteranlagen eingeschränkt, wenn Personen ohne Erfahrung die erwartbaren Nutzer sind. Wichtig ist auch das sogenannte Leiter Kontrollblatt.

Ab zehn Meter Absturzhöhe regelt die Steigleiter DIN in allen Fällen eine versetzte, also mehrzügige Anlage, als notwendig. Ein Leiterzug darf zehn Meter nicht übersteigen und muss durch Umstiegs- beziehungsweise Ruhepodeste unterbrochen und gesichert sein. Die Montageabstände für Steigleitern zur Befestigungswand hin sind neben den Sprossenabständen, der Höhe der Einstiegsfläche und die Austrittsmaße. Entsprechende Bau- und Befestigungsteile müssen, verbindlich nach Steigleiter DIN geregelt, verwendet werden.

Als Steig- oder Rückenschutz müssen Systemkomponenten aus Aluminium, Edelstahl oder verzinktem Stahl montiert werden.

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