TRBS konforme Leitern

Durch die Regel „Stufe statt Sprosse“ in den aktualisierten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 verändern sich die Einsatzmöglichkeiten bisheriger Leitern grundlegend. Die neue Vorgabe lautet: Es müssen beide Füße auf einer Stufe stehen, die mindestens acht Zentimeter tief ist. 

Die rund 7000 Unfälle im Zusammenhang mit Leitern, die die Berufsgenossenschaft 2018 verzeichnete, nahm der Verband zum Anlass, die Maßgaben für die Arbeiten in der Höhe zu aktualisieren. Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Die TRBS empfiehlt dem Benutzer einen Stand mit beiden Füßen auf einer Stufe, einem Einhängetritt oder einer Plattform. Die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern ist bis zu einer Standhöhe von 2 Metern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden.

Die Umrüstung der bisherigen Leitern auf die neue Norm ist auch von der BG BAU gefördert, da mehr Standsicherheit die Unfälle reduziert.. 

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