Ab dem 01.12.2021 gilt die europäische Norm für Fahrgerüste EN 1004 in neuer Fassung.Die Änderungen betreffen sowohl den Gültigkeitsbereich der Norm als auch die Vorgaben zur Erhöhung des Arbeitsschutzes der Anwender.

 Wir haben die wesentlichen Änderungen im Rahmen der Neufassung zusammengestellt:

  • Die Norm gilt für fahrbare Gerüste ab einer Plattformhöhe von null Meter Standhöhe, nicht mehr – wie früher – ab 2,5 Meter
  • Beim Auf-, Um- und Abbau eines Fahrgerüsts muss ein kontinuierlicher Seitenschutz gewährleistet sein.
  • Maximaler vertikaler Abstand zwischen Plattformen 2,25 m sowie zwischen Boden und der ersten Plattform 3,40 m 
  • Um die Standsicherheit zu erhöhen, wurden in der neuen EN 1004-1 erhöhte Anforderungen an die Statik dargestellt. Als Ballast dürfen auch flüssige oder körnige Materialien verwendet werden, wenn sie vom Hersteller in stoßfesten und verschließbaren Behältnissen geliefert werden.

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