Durch die Regel „Stufe statt Sprosse“ in den aktualisierten Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2121-2 verändern sich die Einsatzmöglichkeiten bisheriger Leitern grundlegend. Die neue Vorgabe lautet: Es müssen beide Füße auf einer Stufe stehen, die mindestens acht Zentimeter tief ist. Der Steighilfen-Spezialist euroline hat dafür eine neue Holz–Stufenstehleiter entwickelt, mit der weiterhin in der gewohnten Bockstellung gearbeitet werden kann.

Die rund 7000 Unfälle im Zusammenhang mit Leitern, die die Berufsgenossenschaft 2018 verzeichnete, nahm der Verband zum Anlass, die Maßgaben für die Arbeiten in der Höhe zu aktualisieren. Ein Ergebnis: Stufen statt Sprossen bei Steighilfen. 

Neues Leiterkonzept 10577 von Euroline

Mit der neu entwickelten Holz-Comfort-Stufenstehleiter Nr. 10577 haben die Ingenieure von Euroline die Arbeitssicherheit und Unfallverhütung am Arbeitsplatz im FocusDurch die breitere Standfläche soll das Arbeiten sicherer werden. Die Standsicherheit kombiniert Euroline bei der neuen Holz-Stufenstehleiter mit Arbeitskomfort. Die breiten Standflächen dieser Euroline Holzleitern ermöglichen auch bei längeren Arbeiten einen ermüdungsfreien Stand und schonen das Fußgelenk. Innovation "Made in Germany" eben!

Mit bis zu 2 x 8 Stufen wird eine Arbeitshöhe bis 3,50 Metern erreicht, kleinere Ausführungen sind ebenso erhältlich. Die oberen beiden Sprossen dürfen nicht betreten werden. Sie dienen zur Stabilisierung des Standes in Bockstellung und sind daher keine Stufen. Mit praktischem Zubehör, wie Haken am Leitergestell oder eine Tasche für Werkzeug, erleichtert die Euroline-Leiter die Arbeit.

Hintergrund: TRBS 2121-2

Leitern dürfen nur dann als Arbeitsplatz verwendet werden, wenn die Arbeiten sicher durchgeführt werden können. Die TRBS empfiehlt dem Benutzer einen Stand mit beiden Füßen auf einer Stufe, einem Einhängetritt oder einer Plattform. Die Verwendung von Stufen- und Plattformleitern ist bis zu einer Standhöhe von 2 Metern als hoch gelegener Arbeitsplatz uneingeschränkt zulässig. Bei einer Standhöhe von 2 bis 5 Metern dürfen die Leitern lediglich für zeitweilige Arbeiten (weniger als 2 Stunden) verwendet werden. Bei über 5 Metern Standhöhe empfiehlt die TRBS grundsätzlich alternative Arbeitsmittel, z.B. ein Fahrgerüst.

Zusammengefasst ist die Richtlinie so auszulegen, dass - wie auch bisher - der Betrieb bzw. der Benutzer vor dem Einsatz von Leitern mittels Gefährdungsbeurteilung prüfen muss, welches Arbeitsmittel zur Durchführung der geplanten Arbeit geeignet ist. euroline fertigt sichere und normgerechte Produkte und bietet zudem seit Jahrzehnten praxisgerechtes Sicherheitszubehör an, welches das Arbeiten auf Leitern noch sicherer macht.