Podestleitern/Podesttreppen

Die förderfähigen Podestleitern sind ein- oder zwei-seitig begehbar und dienen als klassische Podeste für eine Vielzahl von Arbeiten.

Am Podest (oberste Standfläche) ist eine Absturzsicherung montiert. Die Höhe der Absturzsicherung beträgt mind. 950 mm über Plattform.
Im Bereich des Zugangs zum Podest ist eine selbsttätig schließende Absturzsicherung vorgesehen.
Beidseitige Handläufe an den Steigteilen der Leiter gewährleisten ein sicheres Festhalten beim Auf- und Abstieg.
Die Podestleitern können mit (2- 4) Rollen ausgestattet sein, um das Versetzen bzw. den Transport zu erleichtern. Beim Besteigen der Leiter steht diese auf den vier Holmenden auf. Die Podestleiter muss nach Herstellerangaben, ggf. mit Anbauteilen, aufgebaut und aufgestellt
werden. Der Auf- und Abstieg zum/vom Podest erfolgt über min. 8 cm breite Stufen.

BG Bau Arbeitsschutzprämie:

Pro Podestleiter 50% der Anschaffungskosten, max. 500 Euro (beitragsabhängig) oder bis zur max. Fördersumme (beitragsunabhängig)

 

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