Tritte, Arbeitspodeste und Kleinstarbeitsbühnen

Tritte, Arbeitspodeste und Kleinstarbeitsbühnen dienen den Rohbau-, Ausbau- und Dienstleistungsbetrieben zur Schaffung hoch gelegener Arbeitsplätze mit einer Standhöhe von max. 1,00 m. Sie gewährleisten mit einem sicheren Stufenaufstieg und einer ausreichend großen Standfläche auf Arbeitshöhe einen sicheren und ergonomisch akzeptablen Arbeitsplatz. Sie ersetzen die, im Unfallgeschehen auffälligen, verwendeten Sprossenleitern.

BG Bau Arbeitsschutzprämie:

Pro Maßnahme 50% der Anschaffungskosten, max. 300 Euro (beitragsabhängig) oder bis zur max. Fördersumme (beitragsunabhängig)

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